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Beweiswürdigung

Für Richterinnen/Richter in Österreich gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass sie nach ihrer freien Überzeugung entscheiden, ob sie etwas als bewiesen ansehen oder nicht. Sie müssen ihre Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund ihrer Lebenserfahrung und Menschenkenntnis treffen. Die Überlegungen, die sie dabei angestellt haben, müssen sie darlegen, um ihr Ergebnis zu begründen.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion