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Beharrungsbeschluss

Beharrungsbeschluss bedeutet, dass eine Partei trotz des Einspruchs einer anderen (dazu berechtigten) Partei auf eine getroffene Entscheidung besteht.

Ein Beispiel für einen Beharrungsbeschluss ist das Bestehen des Nationalrates auf einem Gesetzesbeschluss, trotz eines Vetos des Bundesrates.

Ausführliche Informationen zum Thema "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion