Begriffe mit B
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Bundesgesetzblatt
Damit Rechtsvorschriften des Bundes, wie Bundesgesetze, verbindlich sind, müssen sie zuerst ordentlich verlautbart worden sein. Grundsätzlich erfolgt diese Verlautbarung durch Kundmachung der Rechtsvorschriften im Bundesgesetzblatt (BGBl). Seit 1. Jänner 2004 werden Rechtsvorschriften rechtlich verbindlich ausschließlich im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) kundgemacht. Es ist zu beachten, dass nur die elektronisch signierte Fassung im PDF des Bundesgesetzblattes rechtlich verbindlich ist, die anderen Fassungen rechtlich unverbindlich sind. Ein Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Veröffentlichung (Kundmachung) im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Ausführliche Informationen zum Thema "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsinformationssystem des Bundes (→ RIS)
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