Begriffe mit B

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Bankvollmacht

Durch eine Bank- bzw. Kontovollmacht bestimmt die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber ausdrücklich eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten, die/der auf das Konto zugreifen, darüber verfügen und sie/ihn vertreten darf. Die Vollmacht kann auf einzelne Geschäfte beschränkt werden und ist jederzeit widerrufbar.

Die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber kann auch mit einer Vorsorgevollmacht, die wirksam werden soll, wenn die Vollmachtgeberin/der Vollmachtgeber die erforderliche Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert, schriftlich eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten für bestimmt angeführte Angelegenheiten bestimmen. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Regelmäßig verlangen Banken Spezialvollmachten, die im Bankinstitut errichtet werden können.

Ausführliche Informationen zum Thema " Vorsorgevollmacht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion