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Bankvollmacht
Durch eine Bank- bzw. Kontovollmacht bestimmt die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber ausdrücklich eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten, die/der auf das Konto zugreifen, darüber verfügen und sie/ihn vertreten darf. Die Vollmacht kann auf einzelne Geschäfte beschränkt werden und ist jederzeit widerrufbar.
Die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber kann auch mit einer Vorsorgevollmacht, die wirksam werden soll, wenn die Vollmachtgeberin/der Vollmachtgeber die erforderliche Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert, schriftlich eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten für bestimmt angeführte Angelegenheiten bestimmen. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Regelmäßig verlangen Banken Spezialvollmachten, die im Bankinstitut errichtet werden können.
Ausführliche Informationen zum Thema " Vorsorgevollmacht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion