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Bedingte Strafe
Sinnverwandter Begriff: bedingte Strafnachsicht
Eine vom Gericht in einem Strafverfahren verhängte Strafe und/oder verhängte Strafen (Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren und/oder Geldstrafe) kann/können ganz oder teilweise unter Festsetzung einer Probezeit und Auflagen bedingt nachgesehen werden. Wenn die Verurteilte/der Verurteilte in der Probezeit nicht wieder straffällig wird, wird die Strafe nach Ablauf der Probezeit endgültig erlassen. Wird die Verurteilte/der Verurteilte hingegen in der Probezeit neuerlich straffällig und/oder verstößt sie/er gegen Auflagen (z.B. Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe), wird die bedingte Strafnachsicht widerrufen und die Strafe wird vollstreckt.
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