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Berichtspflicht
Die Staatsanwaltschaften sind – wie die Gerichte – Teil der Gerichtsbarkeit. Sie sind jedoch – anders als die Gerichte – nicht unabhängig und nicht weisungsfrei. Weisungsberechtigt sind die Oberstaatsanwaltschaften und letztlich die Bundesministerin/der Bundesminister für Justiz.
Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft an die jeweilige Oberstaatsanwaltschaft besteht bei Strafsachen,
- an denen öffentliches Interesse wegen der Bedeutung der Straftat oder wegen der tatverdächtigen Person besteht oder
- zu denen noch erhebliche, bisher ungeklärte Rechtsfragen zu beurteilen sind.
Die Oberstaatsanwaltschaft prüft die Berichte und kann Weisungen erteilen. Berichte über Strafsachen von überregionaler Bedeutung hat die Oberstaatsanwaltschaft der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz vorzulegen, die ihrerseits/der seinerseits gegebenenfalls die erforderlichen Weisungen erteilen kann.
Weiterführende Informationen zum Thema "Weisungsrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion