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Besitzstörungsklage
Eine Besitzerin/ein Besitzer einer Sache kann eine Besitzstörungsklage einbringen, wenn ihr/sein Besitz gestört oder entzogen wird.
Beispiel
- Eine Vermieterin/ein Vermieter betritt unbefugt die Wohnung der Mieterin/des Mieters.
- Eine Kfz-Lenkerin/ein Kfz-Lenker parkt unerlaubt auf einem Privatparkplatz.
- Eine Mitbewohnerin/ein Mitbewohner tauscht ohne Information die Schlösser aus.
Ausführliche Informationen zum Thema "Besitzstörungsverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 26. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion