Begriffe mit B

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Buchstabennavigation

Bezirksgericht

Die Bezirksgerichte sind in erster Instanz zuständig für

  • Zivilprozesse bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro, in bestimmten Angelegenheiten sogar unabhängig der Höhe des Streitwerts (z.B. Ehe- und Familiensachen, Mietstreitigkeiten) sowie für Außerstreitverfahren (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Kindesunterhaltsverfahren, Grund- und Firmenbuchsachen),
  • Strafverfahren über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht ist (z.B. Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung),
  • Exekutionsverfahren und deren Vollzug,
  • Insolvenzverfahren von Privatpersonen (Schuldenregulierungsverfahren im "Privatkonkurs"),
  • unternehmensbezogene Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro als "Bezirksgerichte in Handelssachen" (in Wien besteht ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen).
Letzte Aktualisierung: 26. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion