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Delegation
Im Allgemeinen bedeutet Delegation, Entscheidungskompetenzen zu übertragen.
Beispiel
- Übertragung der Zuständigkeit zur Vornahme bestimmter Amtshandlungen durch einen Willensakt (z.B. schriftlich oder mündlich) von einer Behörde auf ein anderes Organ. Dabei geht auch die Verantwortlichkeit über.
- Übertragung eines Rechtsstreites durch den Obersten Gerichtshof aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder anderen wichtigen Gründen von einem (bis dahin zuständigen) Gericht zu einem anderen.
Letzte Aktualisierung: 28. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion