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Doppelbesteuerung

Dieser Begriff beschreibt die Besteuerung einer/eines Steuerpflichtigen durch mehrere Staaten.

Österreich etwa schließt mit anderen Staaten Verträge (sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen), die verhindern, dass Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende Aktivitäten setzen, sowohl in Österreich als auch im Ausland – also doppelt – besteuert werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Internationales Steuerrecht – Doppelbesteuerungsabkommen" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion