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Diplomrechtspfleger
Diplomrechtspflegerinnen/Diplomrechtspfleger sind Beamtinnen/Beamte des gehobenen Dienstes (mit Matura). Sie erledigen bestimmte gerichtliche Tätigkeiten (z.B. Unterhaltsverfahren, Grund- und Firmenbuchangelegenheiten, Exekutionssachen) und sind dabei nur an Weisungen der zuständigen Richterin/des zuständigen Richters gebunden.
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