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Ehefähigkeitszeugnis

Sinnverwandter Begriff: Bestätigung der Ehefähigkeit

Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der Schließung einer Ehe keine Hindernisse im Weg stehen.

Staatsangehörige aus dem Ausland müssen für eine Heirat in Österreich ein Ehefähigkeitszeugnis ihres jeweiligen Heimatstaats vorlegen. Je nach Abkommen Österreichs mit dem betreffenden Staat wird das Ehefähigkeitszeugnis direkt über das österreichische Standesamt eingeholt (Deutschland, Italien, Schweiz). Andernfalls muss es über die zuständige Heimatbehörde bzw. diplomatische Vertretungsbehörde in Österreich beantragt werden.

Hinweis

Für österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die im Ausland heiraten, kann die dort zuständige Heiratsbehörde ebenso ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen.

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Ehefähigkeitszeugnis

Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion