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Einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Sofortmaßnahme, die auf Antrag unter bestimmten, in der Exekutionsordnung vorgesehenen, Voraussetzungen zur einstweiligen Sicherung getroffen werden.
Damit soll gewährleistet werden, dass der gerichtliche Rechtsschutz, der durch ein reguläres Zivilverfahren oder Exekutionsverfahren nicht rechtzeitig erreicht werden kann, vorläufig gesichert werden kann.
Ausführliche Informationen zum Thema "Hilfe für Betroffene bei Gewalt" und "Einstweiliger Rechtsschutz" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion