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Enterbung
Was im allgemeinen Sprachgebrauch als "Enterbung" bezeichnet wird, ist juristisch gesehen der gänzliche oder teilweise Entzug des Pflichtteils eines pflichtteilsberechtigten Nachkommens oder einer Ehegattin/eines Ehegatten bzw. einer eingetragenen Partnerin/eines eingetragenen Partners durch letztwillige Verfügung.
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