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Einverleibung

Sinnverwandter Begriff: Eintragung

Einverleibung ist ein Fachausdruck des Grundbuchrechts und dient dem unbedingten Rechtserwerb bzw. Rechtsverlust, d.h. ein bestimmtes Recht geht ohne weitere Bedingungen auf eine Person über.

Beispiel

Jemand erwirbt Rechte (z.B. Eigentumsrecht, Pfandrecht, Dienstbarkeiten) an einer Liegenschaft dadurch, dass sie/er im Grundbuch eingetragen wird.

Weiterführende Links

Einverleibung bzw. Löschung

Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion