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Einverleibung
Sinnverwandter Begriff: Eintragung
Einverleibung ist ein Fachausdruck des Grundbuchrechts und dient dem unbedingten Rechtserwerb bzw. Rechtsverlust, d.h. ein bestimmtes Recht geht ohne weitere Bedingungen auf eine Person über.
Beispiel
Jemand erwirbt Rechte (z.B. Eigentumsrecht, Pfandrecht, Dienstbarkeiten) an einer Liegenschaft dadurch, dass sie/er im Grundbuch eingetragen wird.
Ausführliche Informationen zum Thema "Einverleibung bzw. Löschung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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