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Elektronische Signatur

Sinnverwandter Begriff: digitale Signatur

Unter elektronischer Signatur versteht man ein Verfahren zur Sicherstellung der Echtheit einer elektronischen Nachricht in Bezug auf die Verfasserin/den Verfasser. Sie gilt damit als rechtsgültige Unterschrift.

Hinweis

Mit der elektronischen Signatur sind die Voraussetzungen für elektronische Amtswege, den elektronischen Geschäftsverkehr, aber auch andere Anwendungsgebiete, die bisher auf Papier angewiesen waren, gegeben.

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Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion