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EU - Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien)

EU-Mitgliedstaaten müssen bei Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gewisse Kriterien einhalten, die sogenannten Konvergenzkriterien. Die Konvergenzkriterien lauten u.a.:

  • Das öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen
  • Der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen
  • Die Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozent über jener der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten des Vorjahres liegen

Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank überprüfen die Erfüllung dieser Kriterien und die Kommission kann bei Nichteinhaltung ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion