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EU(EG)-Richtlinie
Eine EU(EG)-Richtlinie wird entweder vom Rat gemeinsam mit dem Parlament oder von der Kommission allein angenommen und ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Sie dient in erster Linie dazu, die Rechtsvorschriften anzugleichen.
Eine EU(EG)-Richtlinie bindet die Mitgliedstaaten im Hinblick auf das zu erreichende Ziel, überlässt ihnen jedoch die Wahl der Form und der Mittel, mit denen sie die gemeinschaftlichen Ziele im Rahmen ihrer internen Rechtsordnung verwirklichen.
Wird eine EU(EG)-Richtlinie von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt oder wird sie unvollständig oder verspätet umgesetzt, so können sich Betroffene vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf die EU(EG)-Richtlinie berufen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion