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EU - Europäischer Rat
Im Europäischen Rat treffen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rats, die Präsidentin/der Präsident der Europäischen Kommission, sowie die Hohe Vertreterin/der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik regelmäßig (zweimal halbjährlich) zusammen um politische Zielvorstellungen und Leitlinien der europäischen Politik festzulegen, die dann an die weiteren EU-Organe delegiert werden.
Der Europäische Rat ist im Gegensatz zum Rat der Europäischen Union kein Gemeinschaftsorgan und wird auch nicht rechtsetzend tätig.
Ausführliche Informationen zum Thema "Europäischer Rat" finden sich auch auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion