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EU – Europäischer Rat
Im Europäischen Rat treffen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rats, die Präsidentin/der Präsident der Europäischen Kommission sowie die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik regelmäßig (zweimal halbjährlich) zusammen, um politische Zielvorstellungen und Leitlinien der europäischen Politik festzulegen. Diese Zielvorstellungen und Leitlinien werden dann an die weiteren EU-Organe delegiert.
Der Europäische Rat ist im Gegensatz zum Rat der Europäischen Union kein Gemeinschaftsorgan und wird auch nicht rechtsetzend tätig.
Weiterführende Informationen
Recht in der EU – Europäischer Rat
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion