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Einvernehmliche Auflösung

Eine einvernehmliche Auflösung kann zwischen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer jederzeit vereinbart werden und bewirkt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Grundsätzlich sind keine Formvorschriften einzuhalten.

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Einvernehmliche Auflösung

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion