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Entgeltfortzahlung

Bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers hat diese/dieser Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese gebührt bei Krankheit grundsätzlich sechs Wochen und bei einem Arbeitsunfall acht Wochen, wenn sie nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet wurde.

Ausführliche Informationen zum Thema "Entgeltfortzahlung" finden sich auf USP.gv.at

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion