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Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge nach einer verstorbenen natürlichen Person. Die gesamte Verlassenschaft, d.h. alle Vermögenswerte (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) der/des Verstorbenen, wird auf die Erbinnen/die Erben verteilt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Erben und Vererben" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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