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Eingangssteuersatz
Der Eingangssteuersatz ist der Steuersatz, der auf den niedrigsten zu versteuernden Betrag (oberhalb der Steuerfreigrenze) erhoben wird. Es handelt sich also um die niedrigste Tarifstufe. Diese gilt für Einkommen von über 12.816 bis 20.818 Euro pro Jahr. Auf Einkommen dieser Höhe wird ein Steuersatz von 20 Prozent eingehoben.
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