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Erbschaftssteuer

Seit dem 1. August 2008 fällt keine Erbschaftssteuer (und auch keine Schenkungssteuer) mehr an. Grundstücke unterliegen freilich auch bei unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer.

Ausführliche Informationen zum Thema "Erbschaftssteuer" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion