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Erhöhte Familienbeihilfe
Für erheblich behinderte Kinder kann zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag beantragt werden. Besteht eine mindestens 50-prozentige Behinderung oder ist das Kind dauerhaft außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wird die erhöhte Familienbeihilfe so lange ausbezahlt, wie die allgemeine Familienbeihilfe zusteht.
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