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Erhöhte Familienbeihilfe
Für erheblich behinderte Kinder kann zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag beantragt werden. Besteht eine mindestens 50-prozentige Behinderung oder ist das Kind dauerhaft außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wird die erhöhte Familienbeihilfe so lange ausbezahlt, wie die allgemeine Familienbeihilfe zusteht.
Ausführliche Informationen zum Thema "Erhöhte Familienbeihilfe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion