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Einheitswertbescheid

Der Einheitswert für Grundbesitz wird für Besteuerungszwecke vom Finanzamt festgestellt und der Eigentümerin/dem Eigentümer im Einheitswertbescheid mitgeteilt. Der Einheitswertbescheid ist ein sogenannter Feststellungsbescheid.

Feststellungsbescheide stellen Grundlagenbescheide für andere Verfahren dar. Der Einheitswertbescheid dient u.a. als Grundlage zur Berechnung bestimmter Steuern und Abgaben, z.B. der Grundsteuer.

Gegen den Einheitswertbescheid kann Beschwerde beim Finanzamt erhoben werden.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion