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Feststellungsverfahren
Bei einem Feststellungsverfahren wird das Bestehen oder Nichtbestehen eines Tatbestandes bzw. Rechtsverhältnisses ermittelt. Ein solches Verfahren kann auf Antrag bei der Behörde eingeleitet werden.
Beispiel
Sollte unklar sein, ob es sich bei einem Grundstück um ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück handelt, kann bei der Grundverkehrsbehörde kostenfrei die Feststellung beantragt werden.
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