Begriffe mit G
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Gerichtsstand
Der Gerichtsstand klärt, welches Gericht für eine Klage zuständig ist, d.h. wo eine Klage eingebracht werden muss.
Der allgemeine Gerichtsstand ist bei dem Gericht, in dessen Sprengel die/der Beklagte ihren/seinen Wohnsitz hat. Für bestimmte Streitigkeiten sind besondere Gerichtsstände vorgesehen, z.B. in dem Sprengel, wo ein Grundstück liegt.
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