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Gewerberechtlicher Geschäftsführer
Die gewerberechtliche Geschäftsführerin/der gewerberechtliche Geschäftsführer wird von der Gewerbeinhaberin/dem Gewerbeinhaber unter Erteilung selbstverantwortlicher Anordnungsbefugnis eingesetzt und ist für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Sie/er muss
- den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen entsprechen,
- ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Gesellschaft oder voll sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin/voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Ausmaß von mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit sein und
- der Erteilung der selbstverantwortlichen Anordnungsbefugnis und ihrer/seiner Bestellung nachweislich zugestimmt haben.
Hinweis
Ist für die Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis erforderlich, muss diesen die gewerberechtliche Geschäftsführerin/der gewerberechtliche Geschäftsführer erbringen.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Bestellung gewerberechtlicher Geschäftsführer", "Gewerbeanmeldung" und "Befähigungsnachweis" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion