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Gewerberechtlicher Geschäftsführer

Die gewerberechtliche Geschäftsführerin/der gewerberechtliche Geschäftsführer wird von der Gewerbeinhaberin/dem Gewerbeinhaber unter Erteilung selbstverantwortlicher Anordnungsbefugnis eingesetzt und ist für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Sie/er muss

  • den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen entsprechen,
  • ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Gesellschaft oder voll sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin/voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Ausmaß von mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit sein und
  • der Erteilung der selbstverantwortlichen Anordnungsbefugnis und ihrer/seiner Bestellung nachweislich zugestimmt haben.

Hinweis

Ist für die Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis erforderlich, muss diesen die gewerberechtliche Geschäftsführerin/der gewerberechtliche Geschäftsführer erbringen.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Bestellung gewerberechtlicher Geschäftsführer", "Gewerbeanmeldung" und "Befähigungsnachweis" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion