Begriffe mit G
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Gute-Sitten-Klausel
Geschäfte, die den guten Sitten widersprechen (also sittenwidrig sind), sind unwirksam (nichtig).
Unter Sittenwidrigkeit wird eine Reihe von zum Teil nicht ausdrücklich im Gesetz festgeschriebenen Rechtsnormen verstanden, die dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft widersprechen. Es geht also um die Wertordnung einer Gesellschaft.
Beispiel
Der Verzicht einer Ehepartnerin/eines Ehepartners auf zukünftige Scheidungsgründe.
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