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Geburtenbuch
Sinnverwandter Begriff: Matrikenbuch
Das Geburtenbuch gehört neben dem Ehe-, dem Partnerschafts- und dem Sterbebuch zu den vier wesentlichen Personenstandsbüchern. Mit der Anzeige der Geburt (z.B. durch Krankenanstalt, Hebamme, Eltern) bei dem Standesamt wurde früher die Geburt lebend geborener Kinder im Geburtenbuch beurkundet.
Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.
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