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Glaubhaftmachung

Unter Glaubhaftmachung versteht man eine Beweisführung, bei der eine Tatsache schon dadurch glaubhaft gemacht wird, wenn diese der Richterin/dem Richter als wahrscheinlich erscheint (vor allem bei Zivilprozessen).

Im Unterschied dazu ist ein Beweis erst dann erbracht, wenn bei der Beweisführung die Richterin/der Richter von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung persönlich überzeugt ist.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion