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Glaubhaftmachung
Unter Glaubhaftmachung versteht man eine Beweisführung, bei der eine Tatsache schon dadurch glaubhaft gemacht wird, wenn diese der Richterin/dem Richter als wahrscheinlich erscheint (vor allem bei Zivilprozessen).
Im Unterschied dazu ist ein Beweis erst dann erbracht, wenn bei der Beweisführung die Richterin/der Richter von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung persönlich überzeugt ist.
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