Begriffe mit G
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Gerichtskommissär
Die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär ist eine/ein vom Gericht für die Abwicklung der Verlassenschaft bestellte Notarin/bestellter Notar.
Die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär hat sicherzustellen, dass dem Willen der/des Verstorbenen entsprochen wird und hat alle am Verlassenschaftsverfahren Beteiligte über ihre Rechte und mögliche Anträge zu informieren. Selbstverständlich unterliegen Notarinnen/Notare in Ihrer Funktion als Gerichtskommissärinnen/Gerichtskommissäre der Verschwiegenheitspflicht.
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