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Grundrechte
Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.
Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.
Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:
- Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/aller Staatsbürger vor dem Gesetz
- Recht auf Leben
- Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
- Recht auf persönliche Freiheit
- Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
- Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
- Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums
- Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit
- Recht auf Datenschutz
- Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
- Recht der Eheschließung und auf Familiengründung
- Recht auf Vereins- und auf Versammlungsfreiheit
- Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit einschließlich der Freiheit der Religionsausübung
- Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
- Recht auf eine gerichtliche Entscheidung in Zivil- und Strafsachen und auf ein faires Verfahren sowie auf einen rechtsstaatlichen Mindeststandard im Strafprozess
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion