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Grenzstreit

Zu den häufigsten Streitigkeiten zwischen Nachbarinnen/Nachbarn gehört der Streit um den Verlauf der Grundstücksgrenzen.

Es besteht die Möglichkeit, die Grundstücksgrenze in den Grenzkataster einzutragen. Dafür müssen sämtliche Grundstückseigentümerinnen/Grundstückseigentümer dem Grenzverlauf zustimmen. Dadurch entsteht eine rechtsverbindliche Grenze, die durch gerichtlichen Grenzstreit oder durch Ersitzung nicht geändert werden kann.

Die meisten Grundstücksgrenzen sind jedoch im daneben bestehenden Grundsteuerkataster eingetragen. Dieser ist rechtlich nicht verbindlich. Diese Grenzen können erneuert oder berichtigt werden. Jede betroffene Eigentümerin/jeder betroffene Eigentümer kann beim zuständigen Gericht (das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Grundstück gelegen ist) einen Antrag auf Grenzerneuerung oder Grenzberichtigung stellen und im außerstreitigen Verfahren eine Entscheidung durch Beschluss erhalten.

Ist eine der Parteien mit der Entscheidung nicht zufrieden, kann sie ihr Recht im Zivilprozess durch eine Klage durchsetzen.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion