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Grundstück
Ein Grundstück ist jener Teil einer Katastralgemeinde, der im Kataster als solcher mit einer eigenen Nummer (der Grundstücksnummer) bezeichnet ist. Grundstücke werden durch Grundbuchsbeschluss neu gebildet oder gelöscht. Das Grundstück befindet sich im Eigentum jener Person, die im Grundbuch als Eigentümerin/Eigentümer eingetragen ist.
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