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Gelockerter Vollzug

Gelockerter Vollzug bedeutet die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug und dient der Vorbereitung einer/eines Strafgefangenen auf das Leben in Freiheit. Er ist dann möglich, wenn nicht zu erwarten ist, dass die/der Gefangene die Lockerung missbraucht. Lockerungen können der Verzicht auf das Verschließen der Aufenthaltsräume, das Unterbleiben der Gesprächsüberwachung bei Besucherinnen/Besuchern oder die Gewährung von Ausgängen z.B. zum Zwecke der Berufsausbildung sein. Die Entscheidung über den gelockerten Vollzug trägt die Anstaltsleiterin/der Anstaltsleiter oder das Bundesministerium für Justiz.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion