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Generalvollmacht
Bei einer Generalvollmacht ist die/der Bevollmächtigte zum Abschluss aller Geschäfte bevollmächtigt, die überhaupt Gegenstand einer Vertretung sein können.
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Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen
Letzte Aktualisierung: 2. April 2025
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