Begriffe mit G
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Generalvollmacht
Bei einer Generalvollmacht ist die/der Bevollmächtigte zum Abschluss aller Geschäfte bevollmächtigt, die überhaupt Gegenstand einer Vertretung sein können.
Ausführliche Informationen zum Thema "Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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