Begriffe mit H
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Buchstabennavigation
Hauptmiete
Eine Hauptmiete liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Wohnungssuchenden/dem Wohnungssuchenden und
- der Eigentümerin/dem Eigentümer der Liegenschaft,
- mit der/dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießerin/Fruchtnießer der Liegenschaft,
- der Wohnungseigentümerin/dem Wohnungseigentümer (sofern der Mietgegenstand im Wohnungseigentum steht),
- der Mieterin/dem Mieter bzw. der Pächterin/dem Pächter des ganzen Hauses,
- der Wohnungseigentumsbewerberin/dem Wohnungseigentumsbewerber, deren/dessen Wohnungseigentum noch nicht verbüchert ist,
geschlossen wurde.
Ausführliche Informationen zum Thema "Hauptmiete und Untermiete" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion