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Honorarnote
Eine Honorarnote ist ein Beleg, den vor allem freiberuflich Tätige (wie zum Beispiel eine Architektin, ein Arzt, eine Anwältin oder ein Fitnesstrainer) und freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer für ihre Leistungen ausgeben, um damit die Kosten für ihre Tätigkeit in Rechnung zu stellen. Die Honorarnote wird vor allem für die Abrechnung kleinerer Nebentätigkeiten verwendet, bei denen kein Arbeitsverhältnis besteht, die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer aber auch kein eigenes Unternehmen führt.
Die in den Honorarnoten angegebenen Einnahmen müssen am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert werden.
Auch nicht selbstständige Personen können Honorarnoten ausstellen (die jährliche Zuverdienstgrenze (→ AK) ist zu beachten).
Weiterführende Informationen finden sich auf USP.gv.at auf der Seite zur Einkommensteuererklärung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion