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Hundeabgabe (Hundesteuer)
Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jeder Gemeinde anders geregelt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Hundeabgabe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion