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Ingenieur

Für die Vergabe der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur" bzw. "Ingenieurin" stehen in jedem Bundesland Zertifizierungsstellen zur Verfügung. Der Antrag auf Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist bei einer Zertifizierungsstelle im Wohnsitzbundesland einzubringen.

Die Qualifikation setzt sich aus dem Erwerb eines höheren berufsbildenden Bildungsabschlusses (z.B. Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen HTL) oder eines damit vergleichbaren Abschlusses sowie nachfolgender aufbauender Fachpraxis zusammen und folgt damit einem dualen Bildungsprinzip (Qualifikationserwerb in einer Bildungsinstitution und fachliche Praxis). Außerdem ist die Absolvierung eines Fachgespräches über die Praxis im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erforderlich.

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Letzte Aktualisierung: 3. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion