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Justiz
Die Justiz ist die dritte Staatsgewalt neben Gesetzgebung und Verwaltung und ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt. Die österreichische Justiz umfasst die Staatsanwaltschaften, die ordentlichen Gerichte, den Strafvollzug und die Bewährungshilfe. An der Spitze der Justizverwaltung steht die Bundesministerin für Justiz/der Bundesminister für Justiz.
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