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Justizverwaltung
Die Justizverwaltung hat die personellen und sachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu gewährleisten, und zwar unter Beachtung der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Darüber hinaus hat sie in Ausübung des Aufsichtsrechts eine die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrende Rechtspflege sicherzustellen, alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Besorgung ihrer Aufgaben anzuhalten sowie erforderlichenfalls Hilfe anzubieten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion