Begriffe mit K
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Komplementär
Komplementärinnen/Komplementäre sind voll haftende Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer
- Offenen Gesellschaft (OG) oder
- Kommanditgesellschaft (KG),
die für etwaige Verluste auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Weiterführende Informationen zur den Themen "Offene Gesellschaft (OG)" und "Kommanditgesellschaft (KG)" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion