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Komplementär

Komplementärinnen/Komplementäre sind voll haftende Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer

  • Offenen Gesellschaft (OG) oder
  • Kommanditgesellschaft (KG),

die für etwaige Verluste auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Weiterführende Informationen zur den Themen "Offene Gesellschaft (OG)" und "Kommanditgesellschaft (KG)" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion