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Krida

Unter (strafrechtlicher) Krida versteht man im Wesentlichen die betrügerische oder grob fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit durch eine Schuldnerin/einen Schuldner.

Hinweis

Der Tatbestand Fahrlässige Krida wurde durch den Tatbestand Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ersetzt.

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion