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Kurzarbeit

Unter Kurzarbeit versteht man die befristete (zeitlich begrenzte) Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung. Mit Hilfe der Kurzarbeit soll die Beschäftigung bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesichert werden und die Beschäftigten im Betrieb gehalten werden. Während der Kurzarbeit erhalten die Arbeitnehmerinnen/die Arbeitnehmer anstelle des Arbeitsverdienstes eine Kurzarbeitsunterstützung bzw. eine Qualifizierungsunterstützung.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion