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Kündigungsschutz
Ein Kündigungsschutz umfasst gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages (wie zum Beispiel Arbeits- oder Mietvertrag) erschweren oder verbieten.
Arbeitsrecht
Ein allgemeiner Kündigungsschutz bedeutet, dass eine Kündigung vor dem Arbeits- und Sozialgericht wegen Sittenwidrigkeit angefochten werden kann.
Ein besonderer Kündigungsschutz garantiert, dass bestimmte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden können (z.B. nur mit Zustimmung des Gerichtes).
Unter besonderem Schutz stehen:
- Werdende Mütter sowie Mütter und Väter, die eine Karenz oder eine Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Geburt in Anspruch nehmen (Elternteilzeit)
- Betriebsrätinnen/Betriebsräte oder diesen gleichgestellte Personen
- Präsenz- und Zivildienstpflichtige sowie Frauen im Ausbildungsdienst
- Begünstigte Behinderte und Opferbefürsorgte
- Hausbesorger
Ausführliche Informationen zum Thema "Kündigungsschutz" finden sich auf USP.gv.at
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion