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Kreditvertrag
Durch einen Kreditvertrag verpflichtet sich eine Kreditgeberin/ein Kreditgeber gegenüber einer Kreditnehmerin/einem Kreditnehmer zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen.
Die Informationen, die ein Kreditvertrag zwischen einem Unternehmen (Kreditgeber) und einer Verbraucherin/einem Verbraucher (Kreditnehmer) enthalten muss, sind im Verbraucherkreditgesetz genau festgelegt.
Solche Kreditverträge müssen u.a. folgende Informationen enthalten:
- Gesamtkreditbetrag
- Sollzinssatz
- Effektiver Zinssatz
- Laufzeit und
- Gesamtbelastung (ausbezahlte Kreditsumme und Kosten)
Ausführliche Informationen zum Thema "Kreditvertrag" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion