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Kindererziehungszeiten

Als Kindererziehungszeiten gelten jene Zeiten, die überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden. Ob Zeiten der Kindererziehung als Ersatzzeiten oder als Versicherungszeiten für die Pension berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die versicherte Person vor oder nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurde.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Kindererziehungszeiten und Pension", "Ersatzzeiten" sowie "Versicherungszeiten" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion