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Kindererziehungszeiten
Als Kindererziehungszeiten gelten jene Zeiten, die überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden. Ob Zeiten der Kindererziehung als Ersatzzeiten oder als Versicherungszeiten für die Pension berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die versicherte Person vor oder nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurde.
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